ISA ZERTIFIKATAUSBILDUNG - BAUMPFLEGE

 

Ein Ziel der International Society of Arboriculture ist die Aus- und Weiterbildung der in der Baumpflege tätigen Personen. Voraussetzung für den Besuch des Zertifikatskurses ist die abgeschlossene Ausbildung als Gärtner-, Landschaftsgärtner-, Friedhofsgärtner, landwirtschaftlicher oder Forst- FacharbeiterIn. Weiters ist der Zugang für Mitarbeiter, die bereits einige Jahre im Handwerk Gärtner oder berufsverwandt gearbeitet haben, aber keine Lehrabschlußprüfung haben, gegeben. Basis sind die Zertifikationen der ISA International, die nach dem ANSI Standard A 300 (American National Standard Institut) zertifizieren, der von den auf internationaler Ebene verbundenen Versicherungen anerkannt ist und in Schadensfällen immer mehr verlangt wird.

Es sind insgesamt 12 Module im Ausmaß von 8-24 bzw. 40 Unterrichtseinheiten vorgesehen, die an verschiedenen Ausbildungsstätten ausgeschrieben werden. Der 7.Modul wurde vorerst aus der European Tree Worker Ausbildung herangezogen und befaßt sich mit der Ausbildung auf der Hebebühne.

 

Die Inhalte der einzelnen Teile gliedern sich in:

A Fachlich - theoretischer Teil

 

B Fachlich - praktischer Teil

 

Die Teilzertifikate sind so aufgebaut, dass jeder Teil unabhängig besucht werden kann. Jeder Teil wird mit einer schriftlichen Prüfung, mündlichen Fachgesprächen und der praktischen Arbeit am Baum als Teilzertifikat abgeschlossen.

 

BAUMPFLEGE – BAUMKONTROLLE – ZERTIFIKATE

 

Basis für die Arbeiten am und im Umfeld des Baumes sind die Ö-Normen:

 

ÖNORM L 1120 Gartengestaltung und Landschaftsbau – Pflegearbeiten                   01.02.04

ÖNORM L 1121 Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen 01.04.03

ÖNORM L 1122 Baumpflege  und Baumkontrolle                                                          01.05.03

ÖNORM L  2241 Gartengestaltung und Landschaftsbau – Werkvertragsnorm             01.02.04

 

Ausbildungen, die in Österreich durchgeführt werden  und die zu Zertifizierungen führen:

 

1 Allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

            Zertifizierungen im Sachgebiet  30 Pflanzen, Aufzucht und Produktion

            30.10 Baumpflege und -chirurgie (wird im Titel verändert)

            30.15 Garten- und Grünflächengestaltung (inkl.Friedhofsgärtnerei)

Die Sachverständigen dieser beiden Sachgebiete sind durch eine vom Landesgericht eingerichteten Kommission geprüft und sind in der Lage die in den angeführten Ö-Normen behandelten Themen zu bearbeiten und auch in der Praxis auszuführen. Sie werden über Anfrage zu ihrem persönlichen Einsätzen Stellung beziehen. Dies betrifft vor allem die Arbeiten in der Krone. Die Beurteilung der Statik und der Verkehrssicherheit von Bäumen ist ebenfalls von einem Auftraggeber zu hinterfragen.

 

2 Baumpflege Zertifizierung

21 Arborist

Die Inhalte der Zertifizierung als Arborist umfassen 12 Wissensgebiet und bringen die Voraussetzung für praktische und theoretische Beurteilungen und Bearbeitungen des Baumes und seines Umfeldes.

Die Zertifizierung wird durch die International Society of Arboriculture vorgenommen und ist 3 Jahre gültig und ist durch eine Urkunde zu belegen und muß rezertifiziert werden.

22 Technicans

Die Ausbildung beinhaltet die gleichen Wissensgebiete wie der Arborist und auch das gleiche Betätigungsfeld.

Die Zertifizierung wird durch den European Arboricultural Council  vorgenommen und ist 3 Jahre gültig und ist durch eine Urkunde zu belegen und muß rezertifiziert werden.

 

3 Ausbildung zum European Tree Worker und Zertifizierung

Die Ausbildung setzt einen Theorie- und Praxisanteil von insgesamt 240 Stunden an. Wie schon der Name sagt, wird auf die Arbeit am Baum Wert gelegt.

Die Inhalte der Ausbildung wurden mit der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landes Landwirtschaftskammer Wien abgestimmt und sind in den Ausbildungsvorschriften des Ausbildungsgebietes Gartenbau im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 40/2006 am 5. Oktober 2006  als Zusatzqualifikation veröffentlicht.

31 Zertifizierung Seiltechnik

Die Zertifizierung ist 3 Jahre gültig und ist durch einen Lichtbildausweis des European Arboriculturale Council nachzuweisen und  muß rezertifiziert werden..

32 Zertifizierung Hebebühne

Die Zertifizierung ist 3 Jahre gültig und ist durch einen Lichtbildausweis des European Arboriculturale Council nachzuweisen und  muß rezertifiziert werden..

33 Zertifizierung Seiltechnik+Hebebühne

Die Zertifizierung ist 3 Jahre gültig und ist durch einen Lichtbildausweis des European Arboriculturale Council nachzuweisen und  muß rezertifiziert werden..

 

4 Baumpflege Teilzertifikate

Es werden Teilzertifikate ausgestellt, die die Inhalte der Ausbildung ausweisen und zur weiteren Fortbildung und zur Ablegung höherer Zertifizierung anregen sollen.  Eine zeitliche Limitierung ist nicht gegeben, da einerseits auf die Fortbildung gesetzt wird und andererseits die persönliche Entwicklung des Baumpflegers Grenzen setzen kann.

41 Teilzertifikat Baumsicherheit Sachverständiger - Municipal

Die Ausbildung beinhaltet alle sicherheitsrelevanten Punkte der Baumpflege für die Bauaufsicht und die Verwaltung von Bäumen.

42 Teilzertifizierung Seiltechnik

Es sind 3 Stufen vorhanden, wobei

421 Grundkurs DoppelseiltechnikA

Klettertechnik und Bergen aus der Krone das Ausbildungsziel sind.

422 Grundkurs Doppelseiltechnik B

Klettertechnik, Bergen aus der Krone und Arbeiten mit der Motorsäge in der Krone das Ausbildungsziel sind.

423 Rigging

Baumfällungen unter besonders schwierigen Bedingungen ist das Ausbildungsziel.

43 Teilzertifizierung Hebebühne

Die Bedienung der Hebebühne und das Arbeiten in der Krone mit dieser Aufstiegshilfe ist das Ausbildungsziel.

44 Teilzertifikat Motorsäge

Die Inhalte dieser Ausbildung bringen die Bedienung und Wartung der Motorsäge und des Fällens von Bäumen.

 

ZUSAMMENFASSUNG

Der Nachweis einer zertifizierten Baumpflegeausbildung kann erfolgen als:

 

1 a.b.g.z.Sachverständiger (Sachgebiete 30.10 und/oder 30.15)

2 Arborist,

3 Technicans

4 Municipale

5 European Tree Worker

6 Teilzertifikat Seilklettertechnik

7 Teilzertifikat Hebebühne

8 Teilzertifikat Motorsäge

 

Der Einsatz ist nach den abgelegten Zertifikaten vorzusehen.  Die zeitliche Gültigkeit der Zertifikate ist nach dem Ablauf erneut nachzuweisen.

 

In einem Memorandum of Understanding haben sich am 19.07.2006  die International Society of Arboriculture und der European Arborcultural Council  auf eine gegenseitige Anerkennung ihrer Zertifikate weltweit geeinigt. Die in Österreich angebotene Ausbildung und die Zertifizierungen entsprechen diesem Standard und sind auf die österreichische Rechtslage abgestimmt.