| Wissenswertes |
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Es ist als Sammlung von Infos rund um den Baum gedacht. |
Einträge:
Historische Annäherung an das Thema Vandalismus und mögliche Folgen:
Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1620-1688), erließ am 14. August 1660 die erste »Brunnen- und Gassenordnung beyder Residentz- und Hauptstädte Berlin und Cölln an der Spree«.
Mit § 13 des Artikels V wurde gewarnt:
»Es sol sich keiner frevelhafftig unterfangen, die Bäume,
oder Weinstöcke, so für den Thüren allbereit gepflanzet, oder noch künfftig
möchten auf den Gassen gesetzet werden, zu beschädigen, oder zu behauen. Solte jemand
dessen überwiesen werden, sol er, er sey, wer er wolle, andern zum Abscheu mit Abhawung der
Faust gestraffet werden.«